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Sozialassistenz

Dauer:
2 Jahre (2700 Unterrichtsstunden)

Bildungsart:
Berufsausbildung

Abschluss:
Staatl. anerkannter Abschluss - staatlich anerkannte*r Sozialassistent*in mit der Möglichkeit zum Erwerb des MSA 

Termine:
jeweils nach den Winter- und Sommerferien 

Kosten:
100,00 €
Das Schulgeld beträgt 100 Euro im Monat. Dafür bekommen Sie Kopien, Schulbücher und Arbeitsmaterialien gestellt, sowie Eintrittsgelder für Exkursionen.
Bitte beachten Sie hier zu die Bestimmungen am Seitenende.


Fördermöglichkeiten:
BAföG

Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Sozialassistenten oder zur staatlich anerkannten Sozialassistentin an der Berufsfachschule für Sozialassistenz der Grone Bildungszentren Berlin ist eine vollschulische Ausbildung, die nach 2 Jahren mit einer staatlichen Prüfung abschließt. Die Schüler/-innen absolvieren während der Ausbildung 3 fachtheoretische Projekte in den Bereichen Sozialpädagogik, Hauswirtschaft und Pflege/Heilerziehungspflege und erlangen so neben der schulischen Ausbildung auch praktische Erfahrungen.

Sozialassistenten und Sozialassistentinnen unterstützen und ergänzen die Tätigkeit von Erziehern/-innen, Sozialpädagogen/-innen und Pflegefachkräften. Des Weiteren sind sie befähigt, hauswirtschaftliche Tätigkeiten selbstständig zu verrichten.
Somit ergeben sich je nach persönlicher Interessenlage vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in sozialen Einrichtungen z.B. für Kinder, für Menschen mit Behinderung und für alte und kranke Menschen. Dieser Bildungsgang qualifiziert zur Assistenz in der Erziehung, Pflege und Hauswirtschaft und ermöglicht den Zugang zur weiterführenden beruflichen Qualifizierung. Zusätzlich ist es möglich den Mittleren Schulabschluss (MSA) zu erlangen.


Theoretische Inhalte:

Der Unterricht erfolgt im fachrichtungsübergreifenden Bereich in den Fächern (Deutsch, Sozialkunde, Englisch und Mathematik) und in fachrichtungsbezogenem Unterricht in Handlungsfeldern, die in Lernfelder unterteilt sind. Das Besondere an unserer Berufsfachschule ist, dass der Englisch- und der Mathematikunterricht als Teilungsunterricht stattfindet. Die Lerngruppen bestehen aus ca. 12 Schüler*innen. Somit ist eine individuelle Förderung in diesen beiden Fächern möglich. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren während der Ausbildung 3 fachtheoretische Projekte in den Bereichen Sozialpädagogik, Hauswirtschaft und Pflege/Heilerziehungspflege. Die Klassen sind relativ altershomogen (17-25 Jahre), die Schülerinnen und Schüler kommen überwiegend direkt von den Gesamt- bzw. Sekundarschulen zu uns.

Inhalte im allgemeinen Bereich sind:

⦁    Deutsch / Kommunikation / Medienerziehung
⦁    Englisch
⦁    Mathematik
⦁    Wirtschafts- und Sozialkunde
⦁    Sport / Gesundheitserziehung

Inhalte in den berufsbezogenen Bereichen sind:

⦁    Beziehungen zu Menschen in verschiedenen Lebensphasen und Lebenssituationen auf bauen und gestalten
⦁    Bei der Unterstützung und Pflege dieser Menschen assistieren
⦁    Grundlegende hauswirtschaftliche Kompetenzen erwerben und umsetzen
⦁    Musisch-kreative Prozesse kennen lernen und in Alltagssituationen anwenden
 
Praktische Inhalte:

⦁    Im 1. Schuljahr findet das Orientierungspraktikum statt, das dem Kennenlernen des Berufsfeldes dient.
⦁    Die zweite Praxisphase findet im 2. Schulhalbjahr statt und dient der Vertiefung im sozialpädagogischen, sozialpflegerischen oder hauswirtschaftlichen Bereich.
⦁    Die dritte Praxisphase findet im 3. Schulhalbjahr statt und entspricht den Bereichen des 2. Schulhalbjahres.


Ansprechpartnerin:
Frau Judith Jux 
Schulleiterin
Telefon: 030 549727140
 

Bestimmungen Schulgeldzahlungen

⦁ Die Grone Pflegefachschule als private Berufsfachschule erhebt Gebühren, sofern die Ausbildung nicht vom Schulgeld befreit ist.

⦁ Diese Gebühren werden bei Informationsgesprächen, Informationsveranstaltungen oder allgemeinen Beratungen zu den Kursen der Berufsfachschule bekannt gemacht und besprochen. Auf individuellen Wunsch oder Bedarf werden diese individuell berechnet.

⦁ Die Berechnungsgrundlage ist das Familieneinkommen der Eltern, bzw. des Schülers, der Schülerin bzw. der Nachweis von Bezug nach Leistungen ALG II, Wohngeld, Schüler BAföG oder ähnlicher Leistungen zum Lebensunterhalt.

⦁Die Erhebung von Schulgeld erfolgt gestaffelt:

⦁ bei Nachweis von Leistungsbezug 70 €/Monat

⦁ bei Einkommen, brutto in Höhe bis 30.000 € 70 €/Monat

⦁ bei Einkommen, brutto in Höhe von 30.001 bis 34.999 € 75 €/Monat

⦁ bei Einkommen, brutto in Höhe von 35.000 bis 39.999 € 80 €/Monat

⦁ bei Einkommen, brutto in Höhe von 40.000 bis 41.999 € 90 €/Monat

⦁ bei Einkommen, brutto in Höhe ab 42.000 € 100 €/Monat

⦁ ohne Nachweis des Familieneinkommens 100 €/Monat

⦁ Das Unterrichtsmaterial ist frei von Gebühren.

⦁ Lern- und Lehrmittel sind frei von Gebühren.

⦁ Die Aufnahme- und Prüfungsgebühren sind im Schulgeld enthalten.

⦁ Für außerschulische Aktivitäten werden die Kosten von der Schule übernommen.

Geschwisterregelung:

⦁ Für das älteste Kind ist das volle monatliche Schulgeld zu zahlen. Das zweitälteste Kind erhält einen Rabatt von 25%, beim drittältesten Kind reduziert sich das Schulgeld auf die Hälfte, das viertälteste und alle weiteren Kinder erhalten eine Reduktion des Schulgelds um 75%.

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